Kleiderordnung
1. Grundsatz:
	a. 	Die Kleiderordnung ist Bestandteil der Satzung des Coerder-Carnevals-Clubs von
		1968 e.V. (CCC). Sie regelt die Bekleidung des Aktiven und derjenigen Mitglieder,
		die freiwillig die äußeren Zeichen des CCC tragen. Mit der
		Beachtung der Kleiderordnung drücken die Aktiven und Mitglieder ihre Verbundenheit
		mit dem CCC und die Wertschätzung gegenüber anderen Gesellschaften während
		der Session aus.
b. Die äußeren Zeichen des CCC sind die Gesellschaftsmütze, die Gesellschaftskrawatte, und das Einsteckemblem.
	c. 	Die Kleiderordnung gilt für Veranstaltungen während der Session und für
		Veranstaltungen außerhalb der Session, die mit der Repräsentanz der Gesellschaft
		verbunden sind. 
	d.	Für die Fahrt auf dem Wagen des CCC während eines Karnevalsumzug gilt diese
		Kleiderordnung nicht. Dort ist durch die Teilnehmer in erster Linie den äußeren Bedingungen 			angepasste Kleidung zu tragen. Wenn es die Witterungsmöglichkeiten zulassen, ist das Tragen 		der Gesellschaftsmütze wünschenswert.
	e. 	Für alle Veranstaltungen des CCC außerhalb der Session, die geselligen Charakter
		haben, gilt diese Kleiderordnung nicht.
2. Kleiderordnung während der Session:
a. Vorstand (weibl.)
		I. 	rote Bluse
		II. 	dunkler Blazer
		III. 	dunkle Hose oder Rock
		IV. 	schwarze Schuhe
		V. 	Gesellschaftsmütze mit Bezeichnung (wenn vorhanden)
b. Vorstand (männl.)
		I. 	dunkler Anzug oder Smoking
		II. 	weißes Smokinghemd
		III. 	Gesellschaftsmütze mit Bezeichnung
		IV. 	Halsorden
		V. 	bordeauxfarbene Fliege oder Fliege in Gesellschaftsfarben
		VI. 	Einsteckemblem
		VII. 	Sessionsorden
		VIII. 	schwarze Schuhe
c. Elferrat (weibl.)
		I. 	weiße Bluse
		II. 	weißer Blazer
		III. 	schwarze Hose oder Rock
		IV. 	Gesellschaftsmütze mit Federn (wenn vorhanden)
d. Elferrat (männl.)
		I. 	weißes Dinnerjacket mit Schalrevers
		II. 	weißes Hemd oder Smokinghemd
		III. 	Gesellschaftsmütze mit Federn
		IV. 	Halsorden
		V. 	bordeauxfarbene Fliege oder Fliege in Gesellschaftsfarben
		VI. 	Einsteckemblem
		VII. 	Sessionsorden
		VIII. 	schwarze Schuhe
		IX.	schwarze Hose
e. Mundschenk (weibl.)
		I. 	rotes Jacket
		II. 	Geldsäckel
		III. 	weiße Bluse
		IV. 	schwarze Hose oder Rock
		V. 	Gesellschaftsmütze mit Federn (wenn vorhanden)
f. Mundschenk (männl.)
		I. 	rotes Jacket
		II. 	Geldsäckel
		III. 	weißes Hemd oder Smokinghemd
		IV. 	Gesellschaftsmütze mit Federn
		V. 	Halsorden
		VI. 	bordeauxfarbene Fliege oder Fliege in Gesellschaftsfarben
		VII. 	Einsteckemblem
		VIII. 	Sessionsorden
		IX. 	schwarze Schuhe
		X.	schwarze Hose
g. Zeremonienmeister (weibl.)
		I.	goldene Kordel
		II. 	weiße Bluse
		III. 	weißer Blazer
		IV. 	schwarze Hose oder Rock
		V. 	Gesellschaftsmütze mit Federn (wenn vorhanden)
h. Zeremonienmeister (männl.)
		I.	goldene Kordel
		II. 	weißes Dinnerjacket mit Schalrevers
		III. 	weißes Hemd oder Smokinghemd
		IV. 	Gesellschaftsmütze mit Federn
		V. 	Halsorden
		VI. 	bordeauxfarbene Fliege oder Fliege in Gesellschaftsfarben
		VII. 	Einsteckemblem
		VIII. 	Sessionsorden
		IX. 	schwarze Schuhe
		X.	schwarze Hose
i. Senatoren (weibl.)
		I. 	angemessene Damenbekleidung
		II. 	Gesellschaftsmütze
		III. 	Sessionsorden
j. Senatoren (männl.)
		I. 	dunkler Anzug
		II. 	weißes Hemd
		III. 	Gesellschaftsmütze
		IV. 	Halsorden
		V. 	bordeauxfarbene Fliege oder Fliege in Gesellschaftsfarben
		VI. 	Einsteckemblem
		VII. 	Sessionsorden
		VIII. 	dunkle Schuhe
k. Mitglieder, die äußere Zeichen tragen (weibl.)
		I. 	angemessene Damenbekleidung
		II. 	Gesellschaftsmütze (wenn vorhanden)
		III. 	Sessionsorden
l. Mitglieder, die äußere Zeichen tragen (männl.)
		I. 	Anzug, Kombination
		II. 	weißes Hemd
		III. 	Gesellschaftsmütze (wenn vorhanden)
		IV. 	Gesellschaftskrawatte oder bordeauxfarbene Fliege oder Fliege in Gesellschaftsfarben
		V. 	Sessionsorden
		VI. 	dunkle Schuhe
3. Kleiderordnung außerhalb der Session zu repräsentativen Anlässen:
a. Aktive (weibl.)
		I. 	rote Bluse
		II. 	dunkler Blazer
		III. 	dunkle Hose oder Rock
		IV. 	dunkle Schuhe
b. Aktive (männl.)
		I. 	weißes Hemd
		II. 	dunkler Anzug oder Kombination
		III. 	Gesellschaftskrawatte
		IV. 	dunkle Schuhe
		V. 	Einsteckemblem (wenn vorhanden)
4. Inkrafttreten
Die vorliegende, überarbeitete Kleiderordnung tritt mit Wirkung vom 24.08.2019 in Kraft








