Der Brilliantorden kann an Aktive verliehen werden, die über das satzungsmäßig gebotene Maß hinaus sich für die Ziele und Zwecke des Vereins einsetzen. Die Zeit der Aktivität sollte vier Jahre betragen. Die Ehrung hat in einem würdigen Rahmen in der Session zu erfolgen.
Der Brillantorden wurde in der Session 1993/1994 eingeführt. Vorher gab es bereits individuelle Sonderorden, aber dies ist der erste fest eingeführte Orden für besondere Leistungen von Mitgliedern.