Coerder Carnevals Club von 1968 e. V.
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  • Kleiderordnung

Kleiderordnung

1. Grundsatz:

a. Die Kleiderordnung ist Bestandteil der Satzung des Coerder-Carnevals-Clubs von
1968 e.V. (CCC). Sie regelt die Bekleidung des Aktiven und derjenigen Mitglieder,
die freiwillig die äußeren Zeichen des CCC tragen. Mit der
Beachtung der Kleiderordnung drücken die Aktiven und Mitglieder ihre Verbundenheit
mit dem CCC und die Wertschätzung gegenüber anderen Gesellschaften während
der Session aus.

b. Die äußeren Zeichen des CCC sind die Gesellschaftsmütze, die Gesellschaftskrawatte, und das Einsteckemblem.

c. Die Kleiderordnung gilt für Veranstaltungen während der Session und für
Veranstaltungen außerhalb der Session, die mit der Repräsentanz der Gesellschaft
verbunden sind.

d. Für die Fahrt auf dem Wagen des CCC während eines Karnevalsumzug gilt diese
Kleiderordnung nicht. Dort ist durch die Teilnehmer in erster Linie den äußeren Bedingungen angepasste Kleidung zu tragen. Wenn es die Witterungsmöglichkeiten zulassen, ist das Tragen der Gesellschaftsmütze wünschenswert.

e. Für alle Veranstaltungen des CCC außerhalb der Session, die geselligen Charakter
haben, gilt diese Kleiderordnung nicht.

2. Kleiderordnung während der Session:

a. Vorstand (weibl.)

I. rote Bluse
II. dunkler Blazer
III. dunkle Hose oder Rock
IV. schwarze Schuhe
V. Gesellschaftsmütze mit Bezeichnung (wenn vorhanden)

b. Vorstand (männl.)

I. dunkler Anzug oder Smoking
II. weißes Smokinghemd
III. Gesellschaftsmütze mit Bezeichnung
IV. Halsorden
V. bordeauxfarbene Fliege oder Fliege in Gesellschaftsfarben
VI. Einsteckemblem
VII. Sessionsorden
VIII. schwarze Schuhe

c. Elferrat (weibl.)

I. weiße Bluse
II. weißer Blazer
III. schwarze Hose oder Rock
IV. Gesellschaftsmütze mit Federn (wenn vorhanden)

d. Elferrat (männl.)

I. weißes Dinnerjacket mit Schalrevers
II. weißes Hemd oder Smokinghemd
III. Gesellschaftsmütze mit Federn
IV. Halsorden
V. bordeauxfarbene Fliege oder Fliege in Gesellschaftsfarben
VI. Einsteckemblem
VII. Sessionsorden
VIII. schwarze Schuhe
IX. schwarze Hose

e. Mundschenk (weibl.)

I. rotes Jacket
II. Geldsäckel
III. weiße Bluse
IV. schwarze Hose oder Rock
V. Gesellschaftsmütze mit Federn (wenn vorhanden)

f. Mundschenk (männl.)

I. rotes Jacket
II. Geldsäckel
III. weißes Hemd oder Smokinghemd
IV. Gesellschaftsmütze mit Federn
V. Halsorden
VI. bordeauxfarbene Fliege oder Fliege in Gesellschaftsfarben
VII. Einsteckemblem
VIII. Sessionsorden
IX. schwarze Schuhe
X. schwarze Hose

g. Zeremonienmeister (weibl.)

I. goldene Kordel
II. weiße Bluse
III. weißer Blazer
IV. schwarze Hose oder Rock
V. Gesellschaftsmütze mit Federn (wenn vorhanden)

h. Zeremonienmeister (männl.)

I. goldene Kordel
II. weißes Dinnerjacket mit Schalrevers
III. weißes Hemd oder Smokinghemd
IV. Gesellschaftsmütze mit Federn
V. Halsorden
VI. bordeauxfarbene Fliege oder Fliege in Gesellschaftsfarben
VII. Einsteckemblem
VIII. Sessionsorden
IX. schwarze Schuhe
X. schwarze Hose

i. Senatoren (weibl.)

I. angemessene Damenbekleidung
II. Gesellschaftsmütze
III. Sessionsorden

j. Senatoren (männl.)

I. dunkler Anzug
II. weißes Hemd
III. Gesellschaftsmütze
IV. Halsorden
V. bordeauxfarbene Fliege oder Fliege in Gesellschaftsfarben
VI. Einsteckemblem
VII. Sessionsorden
VIII. dunkle Schuhe

k. Mitglieder, die äußere Zeichen tragen (weibl.)

I. angemessene Damenbekleidung
II. Gesellschaftsmütze (wenn vorhanden)
III. Sessionsorden

l. Mitglieder, die äußere Zeichen tragen (männl.)

I. Anzug, Kombination
II. weißes Hemd
III. Gesellschaftsmütze (wenn vorhanden)
IV. Gesellschaftskrawatte oder bordeauxfarbene Fliege oder Fliege in Gesellschaftsfarben
V. Sessionsorden
VI. dunkle Schuhe

3. Kleiderordnung außerhalb der Session zu repräsentativen Anlässen:

a. Aktive (weibl.)

I. rote Bluse
II. dunkler Blazer
III. dunkle Hose oder Rock
IV. dunkle Schuhe

b. Aktive (männl.)

I. weißes Hemd
II. dunkler Anzug oder Kombination
III. Gesellschaftskrawatte
IV. dunkle Schuhe
V. Einsteckemblem (wenn vorhanden)

4. Inkrafttreten

Die vorliegende, überarbeitete Kleiderordnung tritt mit Wirkung vom 24.08.2019 in Kraft

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